Wie lange ist die Heizperiode?

Wenn draußen der Wind pfeift und man beim Zähneputzen plötzlich Eiszapfen an der Zahnbürste findet, weiß man: Die Heizperiode hat begonnen.
Aber wie lange dauert dieser frostige Marathon eigentlich? Und warum fühlt sich das Wohnzimmer im April manchmal wie ein Kühlschrank mit Couch an?
Dieser Artikel klärt auf – mit einem Augenzwinkern und einem dicken Pullover.

Was ist die Heizperiode überhaupt?

Die Heizperiode ist die Zeit im Jahr, in der die Heizungen offiziell bollern dürfen, ohne dass Nachbarn die Feuerwehr rufen.
In Deutschland beginnt die Heizsaison üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. April.
Natürlich hält sich das Wetter nicht an Kalender – es schneit manchmal auch an Ostern, während im Dezember die Sonne T-Shirt-Temperaturen beschert.

Die Heizperiode ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, aber viele Mietverträge und Gerichtsurteile beziehen sich auf die sogenannte „allgemeine Heizperiode“.
Wer im Juni kalte Füße bekommt, darf also nicht automatisch die Zentralheizung aufdrehen – es sei denn, draußen ist plötzlich Sibirien eingezogen.

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Pflichten für Vermieter und Rechte für Mieter

Während der Heizperiode muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung auf mindestens 20 bis 22 Grad beheizt werden kann.
Wird es drinnen kälter, obwohl man schon alle Kerzen, Katzen und Kuscheldecken aufgebraucht hat, darf man freundlich – oder frostig – beim Vermieter anklopfen.

Andererseits sind Mieter auch nicht komplett aus der Verantwortung entlassen.
Wer den Heizkörper auf 5 dreht und gleichzeitig die Fenster auf Kipp lässt, produziert eher Eisblumen als Wohnkomfort – und muss sich nicht wundern, wenn die Nebenkostenabrechnung im Sommerurlaub mitfliegt.

Heizen nach Temperatur – nicht nach Kalender

Manchmal kommt der Winter schon im September, manchmal lässt er sich erst im Januar blicken.
Deshalb ist die Heizperiode eher eine Orientierung als ein unumstößliches Gesetz. Entscheidend ist die Außentemperatur – und das persönliche Temperaturempfinden, das sich bei manchen Menschen schon bei 18 Grad meldet („Ich friere!“).

Laut Faustregel sollte geheizt werden, wenn die Außentemperatur an mehreren Tagen unter 16 Grad fällt.
Wer also morgens beim Blick auf das Thermometer Gänsehaut bekommt (und nicht nur wegen der Nebenkosten), darf getrost die Heizung anschalten – mit gutem Gewissen und warmen Füßen.

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Tipps für eine gemütliche und sparsame Heizperiode

Wer nicht möchte, dass die Heizkostenabrechnung wie eine Luxusreise aussieht, sollte ein paar einfache Regeln befolgen: Fenster stoßlüften statt kippen, Heizkörper nicht mit Möbeln oder Wollmäusen blockieren und nachts die Rollos runterlassen.
So bleibt die Wärme da, wo sie hingehört – nämlich drinnen.

Auch ein dicker Pullover oder eine Tasse Tee wirken manchmal Wunder.
Die Heizung muss nicht auf Stufe 5 laufen, nur weil man im T-Shirt herumsitzt.
Mit ein bisschen Hausverstand und einer Decke wird die Heizperiode nicht nur erträglich, sondern fast schon… angenehm.

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